Sach- und Personenschäden: Unabhängig davon, ob eine andere Person oder eine Sache durch die Bauausführung zu Schaden gekommen ist - die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Darüber hinaus werden unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt. Kommt es hierbei zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess und übernehmen selbstverständlich auch die Kosten für Sie.
Vermögensschäden: Vermögensschäden sind Schäden die weder ein Personen- noch ein Sachschaden sind.
Wir begleichen die Vermögensschäden in unserer TOP-Variante bis 15 Mio. Euro, in KOMFORT bis 50.000 Euro und in BASIS bis 25.000 Euro.
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